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23. Oktober 2007 | Augen auf beim iPhone Kauf
Viele Mobiltelefonjunkies werden schon ungeduldig auf den deutschen Verkaufsstart des iPhone am 9. November warten. Doch diese sollten vor dem Erwerb auch die unklare Situation bedenken, die eintritt, wenn sie das Gerät nach Vertragsende abgeben oder weiterverkauft werden soll. Die Mehrzahl der Käufer wird das "geSIMlockte" Telefon nämlich nicht "knacken", um es für andere SIM-Karten freizuschalten. Und anders, als es etwa bei Handys aus Prepaid-Bundles der Fall ist, wird der Anbieter (hierzulande T-Mobile) nach zweijähriger Nutzung das Apple-Gerät nicht entsperren können und dürfen. Im ungünstigsten Fall hat man nach dem Ende der Vertragsbindung also ein teuer erkauftes, edles Stück Elektronikschrott. Der Early Adopter kann ein iPhone daher nicht so einfach, wie oft üblich, an andere Familienmitglieder weiter reichen - es funktioniert dort wahrscheinlich nicht mehr.

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