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01. Februar 2008 | Rauchverbot in Sachsen
Hinweisschild: Rauchen verboten Am heutigen 1. Februar tritt das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Hurra, nun bin ich von Rechtswegen als ein schützenswürdiges Individuum eingestuft worden. Jetzt bin ich mal gespannt, wie stark sich die Gastronomie daran halten wird. Interessant ist, dass es in Sachsen keine starffreie Übergangsfrist gibt. Ein Vergehen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet werden.
Witziges Detail am Rande: Selbst in Wasserpfeifenlokalen (Shisha-Bars) ohne abgetrennten Shisha-Raum herrscht Rauchverbot. Das heißt, solche Rauchlokalitäten müssen einen Raum für Nichtraucher haben.
Links zu den offiziellen Schriftstücken in PDF-Form:
- Nichtraucherschutzgesetz
- Informationsbroschüre zum Nichtraucherschutzgesetz

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