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08. April 2010 | Fotoverbot
Stein des Anstoßes mich mit dem Thema Fotoverbot auseinander zu setzen ist die vermehrte kritische Berichterstattung bzw. Wortmeldung aus Presse und Politik zu Googles StreetView Projekt, einer Erweiterung für Google Earth bzw. Maps um Straßenansichten. Dazu fuhren bereits vor ca. 2 Jahren mit Rundumkamera bestückte Kraftwagen der Marke Opel durch die Sächsische Landeshauptstadt und nun scheinen die deutschen Daten noch 2010 veröffentlicht zu werden (europäische Straßenansichten sind aus der Schweiz, den Niederlande und Italien bereits online).

Wenn man nun aber Google am Veröffentlichen der Daten hindern wollte, muss man sich fragen, wer dann überhaupt ein Bild auf öffentlichen Straßen schießen und publizieren darf. In einer immer internetlastigeren Welt verbreiten nicht nur Webseitenbesitzer, wie ich es bin, selbstgeschossene Bilder im Netz. Über Fotodienste wie Flickr, Twitter-add-ons wie Twitpic oder Facebook veröffentlichen tausende User Millionen von Bildern - all jene sind selbst verantwortlich sicher zu stellen, dass sie das Recht hatten dieses Motiv festzuhalten und (online) zu verteilen. Das eine abgelichtete Person das Recht am eigenen Bild hat und einer Veröffentlichnug zustimmen muss, sollte jedem klar sein - aber muss man wirklich die örtliche Wasserwerke fragen, weil sich im Hintergrund ein Hydrant befindet? Das nämlich wäre die Konsequenz, wenn Google um Genehmigungen ersuchen müsste - diese Genehmigungen müsste dann nicht nur Google einholen, sondern ein jeder Bürger mit Blogaffinität...

Noch dürfte für Google, ebenso wie für den publizierenden Internetuser, die sogenannte Panoramafreiheit gelten - in der deutschen Auslegung. Bei einer Reise zu unseren europäischen Nachbarn sollten wir schon heute vorsichtiger sein und aufpassen, welches Bild im Internet veröffenlicht wird, und sei es auf der eigenen kleinen Homepage. Wenn beispielsweise der Eifelturm im privaten Blog erscheinen soll, muss er am Tage abgelichtet werden, denn des Nachts ist er wegen seiner Beleuchtung urheberrechtlich geschützt. In Belgien ist es noch komplizierter, hier erstreckt sich das Urheberrecht über zahlreiche Gebäude, wie beispielsweise das bekannte, 1958 erbaute Atomium.

Vor allem aber sehen die gern zitierten Datenschützer in Google ein Monstrum. Doch nüchtern betrachtet sind wir bereits in der Totalüberwachung: Mobilfunkunternehmen speichern permanent unseren Aufenthaltsort, Überwachungskameras schauen live in den öffentlichen Verkehrsraum (siehe hier), Bankdaten werden zur Analyse in die USA geleitet - und mit Stichworten wie Gesundheitskarte, biometrische Ausweise und Steueridetifikationsnummer ELENA kann die Liste beliebig fortgesetzt werden. Eine eventuelle Bedrohung durch Google ist damit nicht kleiner, aber eine von vielen - aber im Gegensatz zu Anderen macht Google hier 1. kein Geheimnis daraus und 2. biegt es sich dabei keine Gesetze zurecht (wie man jüngst an der gescheiterten Vorratsdatenspeicherung erleben konnte).

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